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MdEP Manuela Ripa (ÖDP – die Naturschutzpartei) zum SVolt-Entscheid des

Gemeinderats Überherrn.


Ripa: „Eine Industrieansiedlung in einem Wasserschutzgebiet ist fatal!“


Saarbrücken (08.03.2024)

Am gestrigen Abend hat der Gemeinderat Überherrn eine Teiländerung des

Flächennutzungsplanes beschlossen. Betroffen ist davon das Linslerfeld, auf dem die

höchst umstrittene Ansiedlung des chinesischen Batterieherstellers SVolt geplant ist.

Manuela Ripa, Abgeordnete des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-

Demokratische Partei (ÖDP – die Naturschutzpartei) und derzeit einzige

Europaabgeordnete des Saarlandes, kritisiert diese Entscheidung scharf. „Das

Linslerfeld liegt in einem Wasserschutzgebiet. In Zeiten globaler Erderwärmung und

zunehmender Trockenheit muss der Grundwasserschutz oberste Priorität haben. Die

geplante Wasserentnahme von SVolt würde gegen dieses Prinzip verstoßen. Auch

grenzt das Linslerfeld direkt an ein Naturschutzgebiet, nämlich den Warndtwald.

Dieses Gebiet hat eine hohe Bedeutung für den Natur- und den Landschaftsschutz

und erfüllt eine wichtige Rolle im Rahmen des Biotopverbundes, da es hier noch relativ

unzerschnittene Räume gibt. Das ist fundamental für den Wildwechsel und damit für

den Artenschutz. Durch den Bau der Batteriefabrik würde diese wichtige Funktion

zerstört.“


Die ÖDP-Politikerin ärgert sich auch über den arglosen Umgang mit der wichtigen

Ressource Boden. Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Saarland

nach Nordrhein-Westfalen das Flächenbundesland mit der am meisten versiegelten

Fläche ist. Deshalb seien unbebaute Flächen wie das Linslerfeld in Zeiten des

Artensterbens und des Klimawandels umso wichtiger. Weil die Ressource Boden

immer knapper wird, arbeitet Manuela Ripa im Europäischen Parlament als

Schattenberichterstatterin ihrer Fraktion an einem neuen EU-Bodengesetz. Dabei

fordert sie unter anderem, dass es laut EU-Recht zukünftig ausgeschlossen werden

soll, dass es in Wasserschutzgebieten Industrieansiedlungen geben darf.


Die saarländische Europaabgeordnete betont aber gleichzeitig, dass es nicht darum

gehe, gegen Industrieansiedlungen an sich zu sein. „Durch den Übergang zur

Elektromobilität machen Batteriefabriken Sinn, auch wenn die Elektromobilität wegen

der benötigten Ressourcen sicherlich nicht die alles selig machende

Zukunftstechnologie ist. Gerade im Saarland mit seiner industriellen Geschichte gibt

es viele gute ehemalige Industriestandorte für die Technologien der Zukunft, ohne

dass dafür wertvolle Böden zerstört werden müssen. Nachdem feststeht, dass Ford

den Standort in Saarlouis aufgeben wird, rufe ich dazu auf, diese Fläche eingehend

für die Eignung als Standort für die Batteriefabrik zu prüfen diesmal mit der richtigen

benötigten Flächenangabe!“


In einer Meldung des saarländischen Rundfunks wurde von Angaben des

Wirtschaftsministeriums berichtet, wonach circa 70 Hektar zusammenhängende

Fläche für SVolt benötigt würden. Zu Beginn der Ansiedlung war von nur 50 Hektar

die Rede. SVolt hatte die Pläne für die Fabrik selbst zurechtgestutzt.


Manuela Ripa betont, dass der Kampf mit der gestrigen Entscheidung des

Gemeinderats Überherrn noch nicht verloren ist. SVolt hat angekündigt, frühestens

2027 mit dem Bau der Fabrik zu beginnen. Einen konkreten Genehmigungsantrag für

den Bau muss SVolt erst noch stellen. Zuvor muss der Konzern noch erklären, welche

wassergefährdenden Giftstoffe eingesetzt werden sollen. „Mein Engagement für den

Erhalt des Linslerfeldes werde ich weiterführen und die Bürgerinitiativen vor Ort

unterstützen“, so die Europaabgeordnete abschließend.


Manuela Ripa aus Saarbrücken ist die einzige saarländische Abgeordnete des

Europäischen Parlaments. Sie wurde von Ihrer Partei, der „ÖDP – die

Naturschutzpartei“ als Spitzenkandidatin für die Europawahl am 9. Juni

nominiert.


***

Pressekontakt:

Silke Lalvani

Büro Manuela Ripa, MdEP

silke.lalvani@europarl.europa.eu

Telefon: +32 2 2837739


Über Manuela Ripa:

Manuela Ripa vertritt die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) im Europäischen

Parlament und ist Mitglied der Fraktion Greens/EFA. Ihre politischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Biodiversität, Tierschutz, Klima- und Verbraucherschutz.

Manuela Ripa ist Mitglied des Industrieausschusses und stellvertretendes Mitglied des

Ausschusses für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des

Ausschusses für internationalen Handel. Außerdem ist sie Vizepräsidentin der

interfraktionellen Arbeitsgruppe für mehr Tierschutz.

Derzeit ist Manuela Ripa als Chefverhandlerin des Europäischen Parlaments zuständig für die Überarbeitung der Verordnung für nachhaltige Wasch- und Reinigungsmittel. Manuela Ripa ist für ihre Fraktion außerdem für das Bodenüberwachungsgesetz zuständig

 Überherrn, 07.03.2024

 

Liebe Saarländerinnen und Saarländer, liebe Freundinnen und Freund des Linslerfeldes,

dies sind meine Worte zur Gemeinderatssitzung, die ich leider nicht komplett zu Ende bringen durfte. Ganz offensichtlich, die nackte Angst vor der Wahrheit geht in Überherrn um.

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrter Gemeinderat,

sehr geehrte Gäste.

 

Mein Name ist Werner Reis, hier aus der Wohnstadt, Überherrn, Sprecher der Bi-FdL, Überherrn.

 

Ich beginne mit einem Zitat aus der Bibel:

"UNRECHT GUT GEDEIHT NICHT."

 

Ein Abriss der Ereignisse, zu der immer noch nur geplanten Batteriefabrik.


Wie kann jemand auf die absurde Idee kommen auf das Linslerfeld, einer Wasserschutzzone 3, ein Landschaftsschutzgebiet, eine Vorrangfläche für Landwirtschaft, eine Vorrangfläche für Grundwasserschutz, ein Trinkwassergewinnungsgebiet für 100 tausende Saarländer, eingebettet im Süden direkt angrenzend an das Naturschutzgebiet Warndtwald, im Osten angrenzend an die Wohnbebauung Friedrichweiler und im Nordosten an das Naturschutzgebiet Faulenbach, im Norden durch die Biotope Eulenmühle und Welchwies und im Westen direkt begrenzt durch die Wohnbebauung Wohnstadt?


Die Begründung liegt auf der Hand. Sie liegt in dem Versäumnis des seit mehr als 10 Jahren geführten Wirtschaftsministeriums der SPD, der damaligen Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und ihres damaligen Wirtschaftsstaatssekretärs Jürgen Barke. Beide hatten es versäumt, rechtzeitig entsprechende Industrieflächen vorzubereiten und auszuweisen. Ein Industrieflächenkataster kann ich nicht erst aufstellen, wenn, wie jetzt geschehen;  SVOLT bereits vor der Tür steht. Dass muss es vorher geben und dies ist ein Versäumnis der SPD. Jetzt soll dieses Versäumnis mit einer Hauruckaktion mit Vernichtung des Linslerfeldes repariert werden. Es braucht nicht der Fraktionsvorsitzender der SPD Landtagsfraktion Herr Commercon, der Landes-CDU zu sagen, sie müssen dafür sorgen, dass die örtliche CDU der Ansiedlung zustimmt. Die SPD ist zentralistisch gesteuert, in Saarbrücken wird befohlen was in Überherrn umgesetzt werden muss. Herr Commercon wollen sie das Kommunalgesetzt abschaffen? Oder wollen Sie nur  von den Versäumnissen der SPD ablenken?


Es gibt mehrere  Schutzfaktoren für das Linslerfeld u. a.:


Das SPD-Regierungsprogramm 2022 - 2027, unser Saarlandplan, echte Saarlandliebe ist bei uns Programm. Ich zitiere ausschnittsweise:


"Rot kann Grün. Machbar und gerecht.


Wir im Saarland sind heimatverbunden, wir schützen und genießen unsere Umwelt. Klima- und Umweltschutz waren und sind Herzensthema der Sozialdemokratie. Die erfolgreichste grüne Umweltpolitik in Deutschland wird von der SPD im Saarland gemacht.


Durch Bebauung und Versiegelung werden die wichtigen Umweltfunktionen unserer Böden ausgebremst.


Bei der Verbesserung unserer Gewässer spielt die Entsiegelung von Flächen ebenfalls eine wichtige Rolle. Wenn Regenwasser besser versickert, fördert das nicht nur die Bildung von Grundwasser, sondern schützt auch unsere Kommunen vor Schäden durch Starkregen und Hochwasser.


Dazu werden wir eine nachhaltige Entsiegelungsstrategie umsetzen, um der Natur mehr Flächen wieder zurückzugeben als neue in Anspruch genommen werden. Wir wollen eine nachhaltige und soziale Wohnsiedlungsentwicklung mit den Leitzielen der Minimierung der Flächenversiegelung in Einklang bringen und dies auch im neuen Landesentwicklungsplan umsetzen.


Um den Wald noch besser an die Klimafolgen anzupassen, werden wir den Masterplan Wald weiterentwickeln und fortschreiben." - Ende des Zitates aus dem Regierungsprogramm.


Was geschieht unter Führung der SPD auf dem Linslerfeld, dass krasse GEGENTEIL. Ist das nicht ein Betrug, an uns allen hier? Ist das nicht ein Schlag ins Gesicht einer jeden Bürgerin, eines jeden Bürgers?


Zu den maßgeblichen Fakten:


 Frau Monika Kunz von der gwSaar sagte am 22.02.2024 auf der Ortsratssitzung, Überherrn: "Wir haben uns für den LKW als Transportmittel entschieden, nicht für die Schiene." Durch diese Aussage besteht jetzt Klarheit, die Bisttalbahn wird nicht reaktiviert. Herr Markus Guldner, ich erinnere Sie hiermit an ihre Presseerklärung vom 20.12.2020. Dort fordern sie essenziel die Reaktivierung der Bisttalbahn. Wenn Sie nicht wortbrüchig werden wollen können Sie der SVOLT Ansiedlung nicht mehr zustimmen. Auch wenn jetzt wieder nach Bundeszuschüssen nachgefragt werde soll. Frau Petra Berg hat dazu schon gesagt: "Kein Geld für die Bisttalbahn, wir bauen die S-Bahnlinien."


Auf ihre Aussage: "Keine weitere Zustimmung zu SVOLT ohne Offenlegung der Gefahrenstoffe möchte ich hier nicht näher eingehen. Nur die Frage, gibt es dazu den zweiten Wortbruch der Bündnis90/Die Grünen?"


Bzw. Herr Guldner halten Sie dieses Verfahren für rechtssicher und transparent?


Herr Andreas Jacob, Sie haben alles an dieser letzten Ortsratssitzung vom Tisch gewischt. Das Gutachten von Herr Wittek über den grünen Klee gelobt und die Zahlen von 1995 für zutreffend erklärt.


Herr Jacob haben Sie ein Problem mit der Wahrheit?


Ich zitiere ausschnittsweise aus dem Gutachten des Büro WPW vom 30.03.1995:


„Pos. 7.5 Das nutzbare Dargebot im Untersuchsraum.

Hieraus wird ersichtlich, dass der derzeitige Wasserbedarf im Raum Südwest-Saar durch Wassergewinnung innerhalb des Gebietes abgedeckt werden kann. Die Gewinnungsgebiete werden jedoch bereits heute sehr intensiv genutzt, so dass Entnahmesteigerungen in größerem Umfang nicht möglich sind.“ - Zitat Ende.


DAS WAR BEREITS IM JAHR 1995 SO!


Im Gutachten von  Herr Wittek, vom 08.03.2022, auf der Seite 26 steht im Absatz 2,  es genau sinngleich.


Weiter steht dort, 3 Absätze weiter, ich zitiere:

"Eine Zulieferung aus dem Gebiet Stenndinger Höhe ist nach dem derzeit vorliegenden  Informationen nicht möglich, Hydraulik und Machbarkeit." - Ende des Zitates.


Da fragt sich doch jedes aufmerksam zuhörende Gemeinderatsmitglied, wo kommen jetzt die gesichert, geforderten 1 Million m³ für SVOLT her. Sie sind doch auch meiner Meinung, 1 Million m³ Wasser ist ein größerer Umfang und ob dies jetzt bis zu 30% weniger sind, oder nicht, sind 700 000 m³ immer noch ein größerer Umfang.


Sie sagten am 22.02.2024 sinngemäß, verbessern Sie mich, wenn nötig, alles ist ok, keine Umplanung notwendig.


Wir sprechen ja hier über den B-Plan, also geht es um Fläche. Warum hat das damalige Wirtschaftsministerium, wie von SVOLT gefordert, 50 ha rechteckige Fläche angeboten? (Aussage Andreas Weiglein, Maxim Hantsch-Kramskoy von SVOLT vom 22.09.2021 gegenüber den Bi`s).


Somit fällt mir sofort die Alternativfläche Perl-Borg bei der Spedition Fixemer ein, 65 ha Fläche. Sofort verfügbar.


Abwasser ob jetzt 400 000m³ oder doch nur 320 000m³, dazu gibt der EVS eine Bauzeit von 5 – 8 Jahren an.


Das EuGH vom 01.07.2015 C 461/13 sagt aus, demnach ist die Genehmigung zu versagen, wenn es eine Verschlechterung des Zustandes eine Oberflächengewässers verursachen kann oder wenn es die Erreichung eines guten Zustandes eines Oberflächengewässers bzw. eines guten ökologischen Potenzials und eins guten Zustandes eines Oberflächengewässers zu dem nach der Richtlinie maßgeblichen Zeitpunkt gefährdet. Übersetzt, z. B. kein Regenwasser von Straßen und Plätzen über den Faulenbach in die Bist, sind u.a. verseucht von Reifen und Bremsabrieben und von Streusalz in den Wintermonaten.


Gefahrenstoffe wollen Sie Anschluss an den B-Plan erst gesondert behandeln. Bei Northvolt in Grünheide geht es auch anders, dort laufen diese Vorgänge parallel, geht schneller und transparenter.


Der Durchführungsvertrag ist geschlossen zwischen Northvolt und Gemeinde. Transparent eben.


Nur ein paar Stichworte zur Glaubwürdigkeit des Fraktionsvorsitzenden der SPD:

  • ich fühlte mich meines Lebens nicht mehr sicher auf der Kundgebung der Bürgerinitiative;
  • Das Feld wird totgedüngt,
  • es wird nur Mais für Biomasse angebaut,
  • die Mär, dass die CDU immer für das Linslerfeld zu bebauen war ist unredlich. Die CDU hat tatsächlich am 31.01.2019 dafür gestimmt 34 ha Eurozone gegen 56 ha Linslerfeld zu tauschen. Sie hat nicht dafür gestimmt, dass es jetzt ca. 100 ha sind.


Meine Meinung dazu, wer einmal lügt dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht. Das haben Sie mir ihren Aussagen wieder eindrucksvoll, zu einem erheblichen Anteil, unter Beweis gestellt. Sie haben behauptet, die Bi sei gegen SVOLT und gegen die Arbeitsplätze, dass hat die Bi so nie gesagt, wir freuen uns über SVOLT an einem geeigneten Standort, aber nicht auf dem Linslerfeld. Uns als Hobbygeologen zu bezeichnen ist die pure unredliche Polemik. Insbesondere, ich habe immer nur aus vorhandenen Gutachten zitiert.


Mit Ihnen Herr Cavelius ist keine wahrheitsgemäße Politik zu betreiben.


Ich komme noch zu einen Punkt, wenn es mir erlaubt ist, dass ist das Nahwärmekonzept:

  • 11500 Niedrigenergiehäuser könnten wir in Überherrn damit versorgen.
  • Haben Sie sich einmal die Wohngebäudestruktur in Überherrn angeschaut, größer 60% Bestandsgebäude mit einer benötigten Systemtemperatur von mind. 70/55. Teilweise 90/70 so kommen sie auf eine Fernwärme-Systemtemperatur von 110 zu 70.
  • Wie wollen Sie das bei einer Abwärmetemperatur von maximal 40 Grad schaffen.
  • Wie lange soll der Aufbau des Fernwärmenetzes dauern, wenn man Vierwochen benötigt für 100 Meter?
  • Wie wollen Sie diese 2 Leitungen von jeweils 250 mm Durchmesser in den Pfaden und wegen der Wohnstadt unterbringen, wo diese schon von Wasser, Abwasser, Gas, Strom und Glasfasserleitungen besetzt sind?
  • Ist das schon das Ende des Luftschlosses Nahwärmekonzeptes?


Nicht nur im Hinblick auf die kommende Kommunalwahl Juni 2024, sehr geehrter Gemeinderat, entscheiden Sie nach ihrem Gewissen, mit der geplanten Bebauung des Linslerfeldes können Sie nicht eine verfehlte Wirtschaftspolitik und keinen Strukturwandel für das Saarland retten.


Ich möchte mit Mark Twain schließen:

"Es ist leichter die Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht worden sind."


NO SVOLT IM BISTTAL, keine Industrie aufs Linslerfeld.


Werner Reis

Mitglied des Vorstandes der Bürgerinitiative Freunde des Linslerfeldes, Überherrn

Überherrn, 26.09.2023


Pressemitteilung der Bürgerinitiative Freunde des Linslerfeldes, Überherrn


Die Bürgerinitiative Freunde des Linslerfeldes fasst die Ereignisse der letzten Zeit, zur geplanten SVOLT – Ansiedlung stichwortartig zusammen, anlässlich der Gemeinderatssitzung am 05.Oktober 2023, Kulturhaus Überherrn:


  • SPD-Infrastrukturmaßnahmen als Mogelpackung
  • Im Geheimen hat die gwSaar mit Unterstützung von Creos und unter der Duldung der SPD schon begonnen, das Linslerfeld zu erschließen, obwohl es keinen gültigen Bebauungsplan gibt.
  • Wozu sonst dienen die Maßnahmen „Ertüchtigung der Gasleitung“ von Altforweiler zum Linslerhof und von der Wohnstadt zum Linslerfeld?
  • Bewusst wird der Bürger an der Nase herumgeführt.
  • Der Steuerzahler investiert einen hohen dreistelligen Millionenbetrag:
  • in Geländeankauf,
  • Verlegung von zwei Straßen,
  • Errichtung von 4 Kreisverkehren,
  • Verlegung der Wasserleitung,
  • Brunnenbau und Wasseraufbereitung,
  • Wiederbegrünung,
  • Kläranlagenbau, Planungskosten, Gutachten- und Genehmigungsverfahren,
  • etwa 1,75 Millionen m³ Erdbewegungen,
  • Versiegelung von 30 Hektar mit Bentonit,
  • Aufrüstung für Feuerwehr/Katastrophenschutz,
  • Anbindung an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetz,
  • 80 Meter lange Brücke in der S-Kurve sowie Abwassersystem auf dem Gelände.
  • Die Bürgermeisterin hat keine konkreten Zahlen und Maßnahmen vorgestellt, auch keine Erwähnung, dass ca. 95% der einzusetzenden Steuergelder für die Erschließung benötigt werden.
  • Ab 2025 sind Maßnahmen für Schulen und KITA‘S verpflichtend. Da braucht sich ein Hr. Barke nicht zu brüsten. Eine Mogelpackung für den Bürger und Steuerzahler.
  • Am 25.09.2023 durfte der Bürger nun aus der SZ erfahren, dass das Land (der Steuerzahler) das Feld von der Familie von Boch gekauft hat um dort, in einem Landschaftsschutzgebiet, eine Industrieanlage (SVOLT) zu errichten.
  • Klargestellt wird auch, dass das angepriesene „Entwicklungskonzept“ ohne SVolt-Zusage vielleicht irgendwann einmal umgesetzt werden wird, da es dafür keinen Zeitplan gibt.
  • Auch die Angabe, der bis zu 2000 Mitarbeiter wurde, bis auf wenige Hundert, von Landrat Lauer persönlich, korrigiert.
  • Ein Radfahrkonzept wurde von der Gemeinde Überherrn bereits 2021 erstellt, doch bis heute nicht umgesetzt.
  • Ebenso warten Straßenertüchtigung in der Gemeinde auf ihre Realisierung. Umgesetzt wurde Nichts. Wichtig ist hier eines, SVOLT soll angesiedelt werden!
  • Alles andere wird VIELLEICHT dann einmal, irgendwann kommen! Die Frage wird sein…WANN???


Die wichtigsten Gesetzte die gegen die geplante SVOLT-Ansiedlung sprechen:


  • Landesentwicklungsplan 2004, immer noch gültig, aber die SPD geführte Landesregierung hat den LEP 2030 in der Planung, Einspruchsmöglichkeit noch bis 31.10.2023
  • Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis, hier: L.3.10.43
  • Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG), insbesondere:
  • der § 1, Absatz 2,4.
  • der § 16


Die Wiedersprüche, allerdings nur ein kleiner Ausschnitt von sehr vielen:


Dafür stimmen die Befürworter der SVolt Ansiedlung (anbei Auszüge aus den Gutachten und Stellungnahme des LUA):

  • Die dem Zielabweichungsverfahren zu Grunde liegende Planung des großflächigen „Industriegebietes Linslerfeld“ gefährdet die oben genannte Landschaftsfunktionalität nachhaltig
  • Kritisch gesehen wird der sich vermutlich verändernde Wasserhaushalt durch Grundwasserabsenkung im Warndt-Gebiet. Dies wird sich auch kleinräumig im Bereich des Waldsaumes durch notwendigen Abgrabungen zur Nivellierung des Industriepark auswirken. Zum Warndt hin wird eine Abbruchkante von ca. 11m entstehen, die Einfluss auf den Wasserhaushalt des angrenzenden Waldrandes hat und zu Schäden am Waldbestand führt.
  • Das Plangebiet ist von hoher Bedeutung für die Grundwassergewinnung aufgrund der Lage im Bereich des mittleren Buntsandsteins, dem wichtigsten Grundwasserspeicher im Saarland. Dem gesamten Plangebiet, das innerhalb einer WSZ III liegt, wird eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen bzw. Schadstoffeinträgen zugeordnet.
  • Aufgrund des Schutzbedürftigkeit als FFH-Gebiet ist die Bist als sehr hochwertig zu beurteilen.
  • Eine Prüfung der derzeit zur Verfügung stehenden Datenbestände und Mittel (Anmerkung der Red.: in Bezug auf Grundwasser) hat gezeigt, dass eine gebietsspezifische Berechnung der Grundwasserneubildungsrate bestenfalls die Qualitätsstufe einer Schätzung erreichen kann.
  • Lufttemperatur: Es zeichnet sich seit den 1980-er Jahren ein hochsignifikanter Anstieg der mittleren jährlichen Lufttemperaturen ab.
  • Zwecks Grundwasserneubildung wird eine Niederschlagsmenge von 883mm/a, für den Hochwasserschutz/ die Entwässerung nur 747 mm/a angesetzt 
  • Das geplante Vorhaben wird die Wahrnehmung dieses Landschaftsausschnitts erheblich verändern. Es ist von einem hohen Konfliktpotenzial auszugehen…
  • Ein Nachweis, dass der Nutzwasserbedarf nicht aus Oberflächenwasser gedeckt werden kann, fehlt bisher und ist, sofern die Wasserversorgung vollständig durch die öffentliche Wasserversorgung gedeckt werden soll, vorzulegen.


Kein Befürworter kann diese Tatsachen außer Acht lassen, da er somit u.a. gegen:


§1 des saarländischen Naturschutzgesetzes verstoßen würde. Ich zitiere ausschnittsweise wörtlich:


„Absatz 2 - Unbebaute oder unzerstörte Landschaftsteile sind als Voraussetzung für die natürliche Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie für die Erholung in der Natur und Landschaft zu erhalten, insbesondere unverlärmte Landschaftsteile sind als Orte der Ruhe besonders zu schützen.


Absatz 4 - Naturschutz ist Grundlegender Bestandteil der Heimatpflege. Die Gemeinden tragen besondere Verantwortung für die Heimatpflege auf örtlicher Ebene. Sie haben die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu wahren.“


Und:


„§16 SNG

  • (1)   Naturschutzgebiete sind durch Rechtsverordnung bestimmte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
  • (2)   Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Regelungen durch die Rechtsverordnung nach Absatz 1 Verboten.“ Ende der Zitate aus dem SNG.

 

Verboten ist verboten, diese Verbot lässt sich nicht umgehen oder ausschalten!

 

Ein weiters Hindernis ist der Wille der Bürgerinnen und Bürger. Was ist der Wille der Bürgerinnen und Bürger:

  • 3185 Unterschriften aus Überherrn,
  • 1123 Unterschriften aus Wadgassen,
  • 901 Unterschriften aus dem gesamten Saarland;


Diese Unterschriften wurden am 12.07.2022 an jede Fraktion im Gemeinderat von der Bürgerinitiative an die Fraktionsvorsitzenden übergeben. Diese Bürgerinnen und Bürger haben sich gegen SVOLT auf dem Linslerfeld ausgesprochen und mit ihrer Unterschrift dokumentiert.


Wollen Sie, sehr geehrte Gemeinderatsmitgliederinnen und Gemeinderatsmitglieder diese potenziellen Stimmen in den Wind schlagen?

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger zeigen sie sich überaus zahlreich bei der nächsten Kundgebung am 05.10.2023 um 16:30 Uhr  der Bürgerinitiative vor dem Kulturhaus, Überherrn sowie zur anschließenden Sitzung des Gemeinderats ab 18:00 Uhr.


Wir freuen uns, SIE alle bald zu sehen!


Mit freundlichen Grüßen


Ihre Bürgerinitiative


Ina Heß und Werner Reis, Vorstand des Fördervereins Freunde des Linslerfeldes, Überherrn

Überherrn, 15. Sept. 2023


Von: Werner Reis


An alle Saarländerinnen und Saarländer,

liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Überherrn,


Meine ganz persönliche Meinung zu der Medieninfo vom Donnerstag, 14.09.2023 des Wirtschaftsminister Jürgen Barke: Entwicklungsvereinbarung für die Gemeinde Überherrn. Sowie des Artikels heute, 15.09.2023 in der Saarbrücker Zeitung, SVOLT-Ansiedlung stellt Gemeinde Überherrn vor Herausforderung.


Daraus ergeben sich drei Themenfelder:

  • 1. Präsentation der Entwicklungsvereinbarung,
  • 2. Gw Saar hat Gelände für SVOLT gekauft,
  • 3. SZ-Artikel von Oliver Schwambach, Politik als Beruhigungspille!


Zu 1. Präsentation der Entwicklungsvereinbarung:


Wollen wir uns von fünf Politikern unter den Augen von zehn „Angestellten“, bei einer aus der Hüfte geschossenen, blutleeren Veranstaltung, dem Gebäude, ehemalige Sendezentrale Europe 1, nicht würdigen Inszenierung, ohne wirklich greifbare Neuerungen ins Boxhorn jagen lassen?


GLAUBEN UND WOLLEN WIR DAS?


Wie steht es im Kommentar von SZ-Redakteur Oliver Schwambach, ich zitiere ausschnittsweise wörtlich: „Da muss man sich nicht wundern, wenn derart kommunizierte Politik stark nach Beruhigungspille schmeckt.“ Zitat Ende.


Und es ist zum wiederholten Male noch viel schlimmer!


Da stellten sich fünf Politiker, einer, Herr Jürgen Barke war mit schriftlichem Konzept vorbereitet, die anderen, waren sie nur „schmückendes Beiwerk“? in die Sendehalle Europe 1 und präsentiert eine gemeinsame Entwicklungsvereinbarung.


Ich kann mich noch genaustens an die Gemeinderatssitzung vom 12.07.2022 erinnern, und nicht nur erinnern, viele Teilnehmer von damals sicherlich auch.


Herr Ralf Cavelius berichtet in dieser Gemeinderatssitzung, dass er einen Brief des Wirtschaftsminister Jürgen Barke erhalten hat, wo dieser ihm die volle Unterstützung, pauschaliert zusammengefasst:

  • Wohnbauprojekte, (Erweiterung Langwies Ost, jetzt schon Eigentum der LEG),
  • Bildung und Betreuung (Erweiterung und Neubau KITA´s)
  • Verkehrsinfrastruktur (Radwegekonzept);

bereits zugesagt hatte.


Zusammengefasst also nichts wesentlich Neues was Herr Barke am 14.09.2023 in seiner Medieninfo vorgetragen hatte, lediglich in einem anderem Rahmen mit einem roten Schleifchen versehen, schön verpackt, werbewirksam dargestellt. Hofft man hier, dass man eine hässliche Kröte hübsch verpackt, besser schluckt?


NUR WEIL ES EINMAL HERR RALF CAVELIUS; MIT DEM VERSUCH DEN GEMEINDERAT ZU BEEINFLUSSEN, AM 12.07.2022 BEREITS UNREDLICH VERKAUFT HATTE UND DIES JETZT IN DER WIEDERHOLUNGSSCHLEIFE HERR JÜRGEN BARKE ALS BERUHIGUNGSPILLE (LT. SZ-KOMMENTAR VOM 15.09.2023) UND MIT DEM VERSUCH DER SUGGERIERTEN MITTEILUNG, WIR ZIEHEN DIE GEPLANTE SVOLT-ANSIEDLUNG DURCH, DA KÖNNT IHR (BI´S UND BÜRGER) MACHEN WAS IHR WOLLT, MACHEN DIESE VERANSTALTUNG NICHT WERTVOLLER. MIR ZEIGT ES DIE TATSÄCHLICHE BRUTALE RÜCKSICHTSLOSIGKEIT UND DAS „ KLAPPERN IM WALDE“ DER BEFÜRWORTER.


Aber nicht beachtet oder versucht zu verdrängen haben sie drei Dinge:

  • Der Gemeinderat hat dem Bebauungsplanbeschluss immer noch nicht zugestimmt!
  • Die Gerichte haben das letzte Wort noch nicht gesprochen (Anmerkung dazu; DER BUND HAT, IN ZUSAMENARBEIT MIT DEN BÜRGERINITIATIVEN, DIE WEITERE VORGEHENSWEISE MIT DER RECHTSANWALTSKANZLEI FÜR VERWALTUNGSRECHT, HIER DIE RA´IN Dr. jur. Franziska Heß BEREITS ABGESTIMMT)!
  • UNRECHT GUT GEDEIHT NICHT! Steht schon in der Bibel!

 

Zu 2. Gw Saar hat Gelände für SVOLT gekauft:


Aus dem SZ-Artikel Seite B1, von Freitag, 15.09.2023.


Gekauft, …über die Kaufsumme machte Geschäftsführer Thomas Schuck keine Angaben. Aus sicherer Quelle habe ich den Verkaufspreis, der nicht beim Preis des Ackerlandes liegt, was es ja eigentlich immer noch ist, sondern bei ca. 25 – 35 Millionen Euro, erfahren. Da fragt sich doch der brave Steuerzahler, hallo, kein Bebauungsplanbeschluss und da wird ein Stück Ackerland für eine zweistellige Millionensumme auch von meinen und aller Saarländer schwer erarbeitenden Steuergeldern erworben. Ist das nicht strafbar? Interessiert sich dafür nicht der Landesrechnungshof des Saarlandes? Warum nennt Herr Schuck die Summe nicht und wie er hier lesen:


„ES IST NICHTS SO FEIN GESPONNEN; ES KOMMT ALLES AN DAS LICHT DER SONNE!“

 

Zu 3. SZ – Artikel Seite B1, von Freitag, 15.09.2023, von Oliver Schwambach.


Ich habe mich selbst gewundert, er entspricht nicht ganz der sonst gewohnten politischen Mainstream – Schreibweise. Aber vollkommen recherchiert ist eben doch anders. Herr Barke brachte keine frohe Kunde nach Überherrn, a) siehe dazu unter 1. Gemeinderatssitzung 12.07.2022 Aussage des Herrn Ralf Cavelius und b) übrigens sind die Vorhaltung von KITA-Plätze nicht schon per Gesetz verpflichtend, wie Sie richtig, Herr Oliver Schwambach, schreiben, vieles eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Also, von wegen frohe Kunde! Die Aussage Sankt-Florians-Prinzip ist zwar zulässig, aber viel zu kurz gesprungen. Der Entscheidung Linslerfeld stehen u.a. der immer noch geltende Landesentwicklungsplan 2004, das Landschaftsschutzgesetz und das Saarländische Naturschutzgesetz entgegen.


Nur ein Beispiel von vielen die sich daraus ergeben. Im Bescheid zum Zielabweichungsverfahren vom 04.11.2022 steht geschrieben, ich zitiere ausschnittsweise: „ZUM WARNDT HIN WIRD EINE ABBRUCHKANTE VON CA. 11 M ENTSTEHEN; DIE EINFLUSS AUF DEN WASSERHAUSHALT DES WALDRANDES HAT UND ZU SCHÄDEN AM WALDBESTAND FÜHRT.“ - Zitat Ende.

 

Im Saarländischen Naturschutzgesetzt steht geschrieben, ich zitiere ausschnittsweise:

„ §16 SNG – NATURSCHUTZGEBIETE

(2) ALLE HANDLUNDEN, DIE ZU EINER ZERSTÖRUNG, BESCHÄDIGUNG, VERÄNDERUNG DES NATURSCHUTZGEBIETES ODER SEINER BESTANDTEILE ODER ZU EINER NACHHALTIGEN STÖRUNG FÜHREN KÖNNEN, SIND NACH MASSGABE NÄHERER REGELUNGEN DURCH DIE RECHTSVERORDNUNG NACH ABSATZ 1 VERBOTEN.“ - Zitat Ende.


EIN VERBOT IST EIN VERBOT!


Ein Beispiel von vielen offensichtlichen Gesetzesverstößen.


Deshalb: NO SVOLT IM BISTTAL;

KEINE INDUSTRIE AUFS LINSLERFELD!


Mit freundlichen Grüßen

Werner Reis

Überherrn, 31.08.2023

Von Ina Heß und Werner Reis,


Hallo liebe Freundinnen und Freunde des Linslerfeldes,

an alle Saarländerinnen und Saarländer,


parallel zu unserem Facebook-Post vom 24.08.2023 haben wir mit gleichem Datum, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie die Landwirtschaftskammer des Saarlandes mit untenstehender Mail, bezüglich der Mogelpackung Kompensationsflächen zwischen Düren und Bedersdorf und der EUROZONE, an der Grenze zu Frankreich, angeschrieben. Dort haben wir eindeutig auf die offensichtliche Täuschung im Bescheid zum Zielabweichungsverfahren (ZAV) hingewiesen.


Die Antworten vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, sowie der Landwirtschaftskammer des Saarlandes stehen noch aus. Wir werden Sie weiter dazu informieren.


Selbstverständlich können Sie noch weitere Einwendungen vorbringen, wie z.B. gegen die Umwidmungen der Flächen zwischen Altforweiler und Neuforweiler. Genaueres zum LEP 2030, siehe unseren Post vom 24.08.2023 zum Linslerfeld. Klicken Sie auf folgen Link,


https://beteiligung-regionalplan.de/saarl.../beteiligung.php


anschließend auf den Button „Interaktive Karte“.


Dann haben Sie das Saarland vor Augen und können sich ein eigenes Bild machen, was unsere Landesregierung im Saarland zu tun gedenkt.


Aufgrund der Reaktionen und Anregungen in den Kommentaren zu dem Facebook-Post vom 24.08.2023 werden wir Sie informieren, wie ein Beispiel-Einspruch zum LEP 2030, bezüglich des Linslerfeldes 1.15 aussehen könnte.


Des Weiteren stehen wir immer Dienstag ab 19:00 Uhr im

VIS-A-VIS, im Häuserfeld 7, gegenüber dem Rathaus Überherrn,

für alle Fragen, zur Verfügung.


Hier nun die Mail an die Behörden in Saarbrücken!

 


Friedrichweiler/Überherrn 24.08.2023


Sehr geehrte Damen und Herren des LUA und der Landwirtschaftskammer,


basierend auf den Informationen aus dem 1. Entwurf des LEP 2030, erinnerten wir uns an Ihre Aussage aus dem ZAV-Bescheid der OBB 11 vom 04.11.2022. Dort führten Sie auf Seite 17, letzter Absatz aus, ich zitiere:


„Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz, Referat Agrarpolitik, landwirtschaftliche Erzeugung hat in seiner Stellungnahme vom 04.05.2022 der beantragten Zielabweichung ebenfalls aufgrund der Flächenkompensation, zugestimmt.“


Nach unserer Auffassung findet jedoch keine Flächenkompensation statt. Flächenkompensation heißt, alte Industriefläche wir umgepflügt und wird künftig als Ackerfläche genutzt. Dies ist hier keineswegs der Fall. Die herangezogenen Flächen zwischen Bedersdorf und Düren sind schon immer landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Die 33 ha Eurozone bei Überherrn sind zwar als Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesen, sind aber ebenfalls schon lange landwirtschaftliche Nutzfläche.


Somit sind die ausgewiesenen Kompensationsflächen im ZAV-Bescheid vom 04.11.2022 keine Kompensationsflächen. Damit ist die Zustimmung des LUA hinfällig. Denn es wird der Gemeinde und der Allgemeinheit eine Mogelpackung verkauft, die vor Gericht wohl keiner Überprüfung stand hält.


Auch die Landwirtschaftskammer, als Träger öffentlicher Belange, weist in ihrer Stellungnahme vom 26.10.2022 darauf hin, ich zitiere:


„dass die Landwirtschaft dennoch einen großen Flächenverlust zu beklagen habe, da sowohl die Flächen der Eurozone, als auch die Flächen des Linslerfeldes gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt werden.“


Es ist also durchaus bekannt, dass diese Flächen schon jetzt landwirtschaftliche Nutzflächen sind.


Wie kann es im Jahr 2022 möglich sein, dass ein Umweltministerium in Deutschland einer solchen offensichtlichen Täuschung zustimmt? Ist es nicht Konsens in Deutschland, dass der menschengemachte Klimawandel wissenschaftlich belegt ist und wir alles zur Erhaltung unserer Lebensräume tun müssen? Noch dazu, da es sich hier um ein hochsensibles Wasserschutzgebiet handelt?


Wir bitten Sie, aufgrund der aufgezeigten Null-Kompensationsflächen, Ihre Zustimmung zum ZAV folgerichtig zurückzuziehen.


Erhalten Sie unsere Lebensräume und landwirtschaftlichen Flächen, schützen Sie unser Wasser, die Artenvielfalt und die Wanderkorridore der Waldbewohner. Das ist Ihre Aufgabe für heutige und künftige Generationen.


Hochachtungsvoll und mit naturverbundenen Grüßen


Ina Hess und Werner Reis


(Vorstände Förderverein "Freunde des Linslerfeldes" Überherrn)


Wir verbleiben mit der festen Überzeugung,


NO SVOLT im BISTTAL, KEINE INDUSTRIE AUFS LINSLERFELD;


Aber ich möchte einmal einen Appell an alle Bürgerinnen und Bürger richten und nehmen Sie ihn sich zu Herzen.


Die Bürgerinitiative Freunde des Linslerfeldes Überherrn kann die Landesregierung und den Gemeinderat nicht alleine daran hindern, dass das Linslerfeld mit einer Batteriefabrik bebaut werden soll. DAZU SIND SIE ALLE NOTWENDIG! Erheben Sie sich jetzt von ihrem Sofa, kommen Sie raus aus ihrer Wohlfühlzone, zeigen Sie sich im VIS A VIS, schreiben Sie Einwände und kommen Sie zu der nächsten Veranstaltung der Bürgerinitiative.


Mir fällt mein Wissen auch nicht von alleine auf die Füße, ich habe mir auch alles erarbeiten müssen. TUN SIE ES AUCH, WENN SIE DAS LINSLERFELD AUCH SO ERHALTEN WOLLEN WIE ES JETZT NOCH IST!


VIELEN DANK, Ihr Werner Reis

Das neue Motiv ist als PVC- Banner (150 x 100 cm) gegen 30,- €- Spende oder als Hohlkammerplakat (74 x 48 cm) für 12,50 € erhältlich.
Reservierungen über bi.freundedeslinslerfeldes@bi-fdl.de oder dienstagabends im

Vis-a-Vis (neben dem Rathaus) direkt mitholen.

Überherrn, 24.08.2023

Von Ina Heß und Werner Reis,


Hallo liebe Freundinnen und Freunde des Linslerfeldes,

an alle Saarländerinnen und Saarländer,

 

Wusstet Ihr schon, dass das Innenministerium des Saarlandes den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2030 (LEP 2030) der Öffentlichkeit für Einwendungen und Vorschläge bis 31.10.2023 offengelegt hat? Nein? Habt Ihr darüber irgendwo etwas gelesen? Nein? Ist man an Eurer Meinung etwa gar nicht interessiert?


Wieso hat der neue LEP so lange im Innenministerium und Umweltministerium vor sich hingedümpelt, obwohl er längst überfällig war? Und jetzt muss es so schnell gehen, dass die Bürger nur bis 31.10.2023 Zeit haben sich dazu zu äußern?


Unter diesem Link solltet Ihr das unbedingt tun!
https://beteiligung-regionalplan.de/saarland3/beteiligung.php


Bitte senden Sie ihren persönlichen Einwand zum LEP 2030 bis zum 31.Oktober 2023 an folgende Mail:


vorzimmer-obb1@innen.saarland.de und
landesplanung@innen.saarland.de
cc an
kup@innen.saarland.de


Was ist das so ein LEP? Ein LEP legt für viele Jahre die Richtung in der Landesplanung fest. Er fixiert gesetzlich, auf welchen Flächen Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe, Landschaftsschutz, Wasserschutz usw. betrieben wird. Sind diese Flächen erst mal im LEP verankert, dann bedarf es eines großen Aufwandes diese aus dieser Festlegung herauszulösen. Es bedarf eines Antrages, welches man Zielabweichungsverfahren (ZAV) nennt, teurer Gutachten und eines großen Aufwandes, denn nicht ohne vernünftigen Grund wurden die Festlegungen im LEP getroffen.


>>> Hier geht es zum Entwurf LEP 2030 <<<

 

Ein Beispiel ist die Ansiedlung von SVolt auf dem Linslerfeld. Das Linslerfeld, ist im immer noch gültigen LEP 2004, als landwirtschaftliche Vorrangfläche, Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet festgelegt. Nun liebäugelt der Überherrner Gemeinderat schon seit vielen Jahren mit Gewerbe und Industrie auf eben diesem Feld. Er beantragte ein ZAV, bereits im Okt.2010. Dieses wurde gesetzeskonform abgelehnt. Es wurde lediglich das Linslerfeld für einen zukünftigen LEP als Vorrangfläche für Gewerbe und Industrie vorgemerkt, aber an der gültigen Gesetzeslage LEP 2004 änderte dies nichts! Um dieses Begehren dann doch umzusetzen, verfiel man 2019 auf etwas so Gigantisches wie eine Batteriezellfertigung mit sagenhaften 3000 Arbeitsplatzversprechen, so dass man hoffen konnte, dieses Anliegen durchzusetzen und stellte am 22.04.2021 einen erneuten ZAV- Antrag. Ganz zufällig tat Großgrundbesitzer v. Boch der Landesregierung kund, dass er gerne verkaufen wolle (rund 100 ha, obwohl SVolt nur 50 ha gefordert hat!). Und da er einen guten bis innigen Draht zur Landesregierung hat, sträubte man sich da nicht lange. Und siehe, mit viel Steuergeld wurden Gutachten bezahlt, die natürlich eine Unbedenklichkeit für eine Batteriefabrik (die mit Unmengen wassergefährdender Stoffe arbeitet) im Wasserschutzgebiet attestierten. Unbedenklich? Ganz so ist es nicht. Aber die Zweifel waren gut in den rund 1400 Seiten Gutachten versteckt, so dass sie keinem GR auffielen. Und natürlich auch nicht dem „Mainstream“ der Politik ungeprüft folgenden Presse von SZ UND SR.


Das wäre auch sicher geräuschlos über die Bühne gegangen, wären da nicht aufmerksame Bürger gewesen, denen das Ganze sehr suspekt vorkam. Es wurden seitens der Landesregierung auch Behauptungen und Versprechungen gemacht, da konnte jeder Bürger nur jubeln. Die haben sich nach und nach in Luft aufgelöst. Geblieben sind nur die Bilder, die man im Fernsehen über SVolt auf dem Linslerfeld sieht und die immer noch, wie die einer Kureinrichtung aussehen. Diese sollen die beiden, ca. achthunderte Meter langen, ca. einhundertfünfzig Meter breiten und bis zu dreißig Meter hohen Fertigungshallen, die Kühltürme, den rund 36m hohen Schornstein, das Blockheizkraftwerk usw. vergessen machen.


Die BI stellte fest, dass diesem Vorhaben bestehende Gesetze, wie u.a. das Wasserschutzgesetz, Landschaftsschutzgesetz, das saarländische Naturschutzgesetz entgegenstehen. Und darauf wiesen sie immer wieder hin. Das hydrogeologische Gutachten z.B. basierte auf Zahlen aus 1995! Inzwischen hat sich die Grundwasserneubildungsrate um 44 % verringert. Das musste jetzt selbst das LUA zugeben.


Und da sind wir wieder beim LEP 2030. Dazu ein Zitat aus der Antike, des griechischen Philosophen Platon, (423 – 347 vor Christus) dass hier und jetzt von Saarbrücken bis Überherrn top aktuell ist.


„Gute Menschen brauchen keine Gesetze, die ihnen sagen, dass sie verantwortungsbewusst handeln sollen, während schlechte Menschen einen Weg finden die Gesetze zu umgehen.“


Der Landesregierung wird langsam klar, dass das Vorhaben auf dem Linslerfeld natürlich nichts zu suchen hat. Gibt es den Klimawandel? Wenn die Landesregierung das bejaht, kann sie unser Trinkwasser nicht derart gefährden. Die Artenvielfalt, geschützte Arten wie die Wildkatze, landwirtschaftliche Fläche, Versickerungsflächen, Kaltluftschneisen. Das alles sichert unser Leben und Überleben.


Damit sie ihre Zustimmung zur Umwandlung des Linslerfeldes geben, haben das LUA und die Landwirtschaftskammer, wie gesetzlich vorgeschrieben, Kompensationsflächen für den Verlust von rund 100 ha landwirtschaftlicher Fläche gefordert. Die hat man auch vor auszuweisen. Das wird die sogenannte „Eurozone“ mit rund 33 ha an der B 269 n sein und ein Gelände zwischen Düren und Bedersdorf. Fun–Fact: dort wird seit vielen Jahren Landwirtschaft betrieben! Die Landesregierung will suggerieren, damit ist die Flächenkompensation erfolgt! Ein klares Nein! Ich behaupte: dem Saarland gehen rund 100 ha landwirtschaftliche Vorzugsfläche verloren. Denn wie ich eine Fläche letztendlich im LEP bezeichne, ist irrelevant, wenn sie genauso so schon längst genutzt wird!


Nennt man das eine Mogelpackung, Etikettenschwindel oder Betrug? Lässt sich das, etwa das LUA oder die Landwirtschaftskammer bieten? Diese und die Bürger werden für dumm verkauft! Und die meisten werden es nicht mal merken, weil die 4. Gewalt im Staat, wie so oft, wenn es um SVolt geht, den Kopf in den Sand steckt und lediglich dem allgemeinen „Mainstream der Regierenden“ folgend berichtet. In Wirklichkeit ist eine Kompensationsfläche eine alte Industriefläche, die renaturiert wird und anschließend als Landwirtschaftliche Fläche genutzt wird! Einen Acker als Landwirtschaftliche Vorzugsfläche auszuweisen ist Etikettenschwindel!


Dieser Tage äußerte sich unser Wirtschaftsminister Barke dahingehend, dass er ein Kataster erstellen will, um Brachflächen und Brownfields zu erfassen. Man weiß, laut Minister Barke gar nicht wo und wie viele man davon hat! Das ist insofern interessant, als dass man der BI immer wieder versicherte, man hätte alle Brownfields im Saarland eingehend geprüft und keine passende Fläche für SVolt gefunden, lediglich das Linslerfeld sei im Saarland die einzig übrig gebliebene Fläche, nach der intensiven Standortalternativsuche, Aha! Was man davon halten soll, da kann sich jeder seine Meinung bilden.


Wehrt Euch, als mündige Bürger!


Ich möchte diesen Post mit einer Frage schließen. Die Mogelpackung Kompensationsflächen ist das die einzige Täuschung in dem Bescheid zum ZAV und im LEP 2030?


Wir werden weiter berichten, bis dahin,


NO SVOLT IM BISTTAL; KEINE INDUSTRIE AUFS LINSLERFELD!

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